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AvF Communication

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung, Auftragserteilung

1.1 AvF Communication (im Folgenden "Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt schriftlich. Schriftliche Bestätigungen können gleichwohl via E-Mail versendet werden. Ein von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Vertrag erfüllt den gleichen Zweck.
1.3 Abweichungen von der Auftragserteilung sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.4 Angebote der Agentur sind erst verbindlich, wenn diese vom Kunden bestätigt werden und dieser Bestätigung von der Agentur innerhalb von sieben Tagen nicht widersprochen wird.

2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im Voraus schriftlich vereinbart, generell in Form eines Angebotes. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (z.B. Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf etwaige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so haftet der Kunde.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Terminabsprachen sind von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse, verlängern sich die Fristen entsprechend der Dauer und im Umfang des Hindernisses. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde von einem Auftrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die Agentur ist berechtigt, eine bestätigtes Angebot aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung nicht zu erfüllen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen;oder der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, aufgrund eines bestätigten Angebotes vergebene Aufträge aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung zurückzuziehen.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von €2000, oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischen-abrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.
6.2 Mangels schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.4 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Wo Nutzungsrechte getrennt berechnet werden, müssen diese vom Kunden bei Nichtbenutzung nicht bezahlt werden.

7. Zahlung

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
7.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Agentur eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.5 Rechnungen werden auf Papier oder per E-Mail als PDF ohne qualifizierte Signatur erstellt.

8. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Nutzungsrechte

8.1 An den Leistungen der Agentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erwirbt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die Leistungen der Agentur.
8.2 Nutzungsrechte können getrennt in Rechnung gestellt werden.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Sollten Leistungen der Agentur in der ursprünglichen oder in abgewandelter Form von dem Kunden an Dritte übergeben werden, ist die Zustimmung der Agentur und die Zahlung einer zu vereinbarenden Lizenz- oder Festvergütung erforderlich.
8.5 Leistungen der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

9. Referenzhinweis, Namensnennung

9.1 Die Agentur ist vorbehaltlich des schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und darf für den Kunden erstellten Werbematerialien Dritten als Referenzen zeigen, z.B. bei Präsentationen oder auf ihrer Internet-Website.
9.2 Falls schriftlich vereinbart, wird dem Kunden erlaubt, auf die Beteiligung der Agentur bei der Entwicklung und Herstellung von Werbematerialien und anderen Leistungen hinzuweisen.

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
10.3 Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart besteht bei Leistungen der Agentur keine Erfolgsgarantie.

11. Haftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für etwaige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11.4 Die von der Agentur geschaffenen Werke sind persönliche geistige Schöpfungen. Die Agentur haftet nicht für ihre Neuheit bzw. Schutzfähigkeit.
11.5 Um ein Infektionsrisiko durch Computer-Viren zu vermeiden, nutzt die Agentur aktuelle Anti-Virus-Software. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die beim Kunden dennoch durch Computer-Viren entstehen.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit

12.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke speichert und verarbeitet. 12.2 Die Agentur verpflichtet sich, über sämtliche bekannt werdenden Einzelheiten des Geschäftes des Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sofern diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

13. Wettbewerb

13.1 Die Agentur verpflichtet sich, keine Leistungen gleichzeitig und bis zu sechs Monaten nach Projektabschluss für einen Konkurrenten eines bestehenden Kunden zu entwickeln, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Wo Kunden in mehreren Geschäftsfeldern tätig sind, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf Konkurrenten in Geschäftsfeldern, für die die Agentur Leistungen erbracht hat, nicht auf Konkurrenten in allen Geschäftsfeldern des Kunden. 13.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.

14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Sande. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gültig ab 01.08.2009